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GEMA

 

Was muss man bei einer Pressung beachten?

Jede Vervielfältigung einer CD, DVD oder Vinylplatte muss der GEMA gemeldet werden. Diese prüft dann anhand der gemachten Angaben, ob es sich um lizenzpflichtiges Material handelt oder nicht.

 

Wie gehe ich vor?

Alles, was ihr tun müsst, ist den sogennten GEMA-Lizenzantrag auszufüllen und unterschrieben an die GEMA zu schicken. Diesen findet ihr unter dem Punkt Formulare. Wenn beim Ausfüllen Fragen auftauchen, auf die Ihr keine Antwort wisst, ruft einfach an. Wir können den Bogen sehr gerne zusammen am Telefon ausfüllen!

 

Wie geht's dann weiter?

Wenn Ihr lizenzpflichtiges Material verwendet bzw. selbst GEMA-Mitglied seid, erhaltet Ihr von der GEMA eine Rechnung und wir eine Freistellung für die Pressung. Wird kein lizenzpflichtiges Material verwendet und Ihr seid kein GEMA-Mitglied, erhaltet Ihr nach ein paar Tagen (in der Regel spätestens nach 8 Tagen) Post von der GEMA mit zwei Ausfertigungen der Freistellung, von denen Ihr uns eine zukommen lassen müsst. Gleiches gilt bei Verwendung von Stücken, deren Urheber und Mitautoren seit über 70 Jahren verstorben sind.

 

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